Wie kann ich meine Ahnen erforschen?

Als erstes gilt es die lebenden Quellen anzuzapfen: Fragen Sie ihre Eltern über Grosseltern und Urgrosseltern aus. Oder Tanten, Onkel und andere ältere Verwandte. Wenn Sie einmal den Entschluss gefasst haben, Ihre Ahnen zu erforschen, handeln Sie rasch. Schneller als man glaubt, können lebende Quellen versiegen.

 


Pingelig genaue Notizen 

Machen Sie sich genaue Notizen zu den Lebensdaten. Wichtig sind:  Name, Vorname  Geburts- und/oder Taufdaten (Tag, Monat, Jahr, Ort, Taufpaten)  Heimatort  Lebensorte  Beruf/Aemter  Lebenspartner  Eheschliessung (Datum/Ort)  Kinder (Namen/Geburtsdaten und -orte)  Anekdoten  Quellenangabe der Informationen  Falls Sie nicht eine elektronische genealogische Datenbank errichten wollen, kreieren sie ein Formular, das Sie kopieren und mit allen nötigen Angaben der zu erforschenden Personen ergänzen können.

 


Der Gang auf das Zivilstandsamt 

Das Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde (oder jenes des zu erforschenden Namens) kann Ihnen die direkte Abstammungslinie rückwärts bis zirka 1750 liefern und zwar anhand von Burgerrodeln, in denen die Personen mittels Kreuzverweisen miteinander verbunden sind. Falls Sie Nachkomme des Stammes sind, den Sie erforschen möchten, muss Ihnen das Zivilstandsamt Auskunft geben. Wenn nicht brauchen Sie eine Bewilligung oder müssen zumindest eine plausible Erklärung abgeben können.

 


Knochenarbeit mit Kirchenbüchern 

Falls Sie die Lebensdaten Ihrer Ahnen soweit zusammengetragen haben, finden Sie die Fortsetzung Ihrer Forschungen in den Kirchenbüchern der Wohngemeinde der Ahnen. In den meisten Kantonen werden diese äusserst wertvollen Bücher in den jeweiligen Staatsarchiven aufbewahrt.  Im Berner Staatsarchiv am Falkenplatz 4 in Bern zum Beispiel können Mikrofilme der Originale aus den meisten Kirchgemeinden an Ort und Stelle kostenlos eingesehen werden. Voraussetzung jedoch ist: Der Forschende muss alte Handschriften lesen können! Aber das ist lernbar. Entweder durch viel Uebung oder mittels entsprechender Entzifferungsfibeln.  Im Gegensatz zu den Burgerrodeln fehlen in den Kirchrodeln  Kreuzverweise ganz. Kirchliche Zeremonien wurden chronologisch und gesondert in Tauf-, Ehe- und Sterberodeln vermerkt. Die gewünschten Informationen müssen also in mehreren Büchern zusammengesucht werden. In der Regel wird dabei rückwärts gesucht: Zuerst der Sterbeeintrag, der häufig das Alter des Verstorbenen enthält (Vorsicht: diese Angaben sind nicht immer genau!). Dann der Eheeintrag, der neben den Namen der Vermählten auch ihre Heimatorte und oft auch den Vater preisgibt. Wenn das ungefähre Taufdatum errechnet werden kann, wird der entsprechende Eintrag im Taufrodel gesucht, der neben dem Datum den Namen des Täuflings, jene seiner Eltern und Paten enthält, nicht in allen Fällen auch den genauen Wohnort. Die meisten Kirchenrodel verfügen über ein Personenregister, das die Arbeit sehr erleichtert.  So reiht sich Mosaiksteinchen an Mosaiksteinchen, bis allmählich ein Bild der Familiengeschichte entsteht. 

 


Nur noch ein Schlupfloch führt ins Berner Staatsarchiv

Die Verantwortlichen hatten es sich leicht gemacht mit der Umsetztung des grossrätlichen SAR-Beschlusses, der vorschreibt, dass das Staatsarchiv jährlich 100 000 Franken einsparen muss. Kurzerhand wurde der Bereich Familienforschung - und nur dieser - auf ein Minimum zurückgestutzt. Ab 1.Januar 2004 soll die Benützung der Mikrofilme lediglich an 4 (vorher 8) Lesegeräten nur noch am Freitag möglich. Ausgerechnet freitags, wenn das Statsarchiv ohnehin früher schliesst! Beamtenmief lässt grüssen! Das Gespräch mit den betroffenen Familienforschern, die über keine Lobby verfügen, wurde nie gesucht. Dabei hätte die Einsparung zum Beispiel über Gebührenerhebung pro ausgeliehene Filmrolle oder Benutzung eines Arbeitsplatzes, Frondienstarbeit der Interessierten usw. abgefedert werden können. Die Genealogisch-Heraldische Gesellschaft Bern GHGB hatte gegen diesen Entscheid rechtliche Schritte eingeleitet. Gleichzeitig hatten drei Grossräte eine dringliche Motion eingereicht, die das Besuchsrecht von Forschern neu regeln sollte. Doch alles leider ohne Erfolg! Mitteilung des Staatsarchivs Motionstext Wie ein träger Bär liess sich der Grosse Rat am 19. April 2004 in zu Sessionsbeginn an der Nase herumführen und bodigte die Motion klar. Kaum einer der 200 Räte dürfte sich wohl im Vorfeld ernsthaft mit der Materie befasst haben! In der Folge wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde mit aufschiebender Wirkung eines Familienforschers gegen das unsägliche Benützungsreglement des Staatsarchivs im Sommer 2004 ab. Damit hatte die Bürokratie einmal mehr gesiegt - Sesselhocker in Staatsdiensten dürfen weiter dösen...

 


Weitere Quellen

Die Lebensdaten sind eines, Lebensumstände und Annekdoten das andere - sozusagen das Fleisch am Knochen. Folgende Quellen, die meistens in den Staatsarchiven lagern, können dieses Fleisch liefern: Chorgerichtsmanuale belegen Verstösse gegen Sitte und Zucht in früheren Jahrhunderten (Vaterschaftsklagen, Rauchen auf dem Kirchgang, Wirten während der Predigtzeit usw.) Kontraktenprotokolle berichten über Erbteilungen, Handänderungen, Darlehen usw. Aemter- und Landvogtsrechnungen Miltärische Verzeichnisse wie Sold- und Ausrüstrungslisten Passregister, Auswanderungslisten sind besonders aus dem 19. Jahrhundert sehr ergiebig Feuerstättenverzeichnisse zeigen auf, wer wo Feuer und Licht verwendete.

 


Ist ein Name bereits erforscht? 

Zahlreiche Geschlechter sind ganz oder teilweise erforscht worden. Die Auskunftsstelle  der Schweizerischen Gesellschaft für Familienforschung SGFF gibt gegen eine Gebühr Auskunft.  Zudem führen einige regionale Vereinigungen der SGFF Verzeichnisse über die Forschungsarbeiten ihrer Mitglieder (zum Beispiel Genealogisch-Heraldische Gesellschaft Bern GHGB).



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